Hans-Jörg Krause
Redebeitrag zum Antrag der Landtagsfraktion DIE LINKE
„Sicherung der Existenzbedingungen ortsansässiger landwirtschaftlicher Unternehmen bei der Verwertung von BVVG-Flächen“ Drs. 5/1632
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drs. 5/3069
Sitzung des Landtages am 02.02. 2011
Anrede,
Die Übertragung der BVVG-Flächen auf das Land wird ja bereits seit Jahren diskutiert und ist ja auch von unserer Fraktion wiederholt eingefordert worden.
Vom Prinzip her waren wir uns eigentlich auch dahin gehend einig, dass mit der Übertragung der BVVG-Flächen auf das Land eine größere Einflussnahme der Landesregierung auf die Vermarktung dieser Flächen sichergestellt werden würde. Damit würden sich die Chancen einer langfristig gesicherten Teilhabe an der Vermarktung der Flächen insbesondere für die ortsansässigen Landwirte deutlich verbessern.
Hier gab es im gewissen Sinne Konsens.
Ich erinnere mich noch, dass es da die Diskussion um den Kaufpreis gab und um eine etwaige Übernahme des Personals von der BVVG.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie hatten einfach zu wenig Ehrgeiz, dieser Angelegenheit zielstrebig nachzugehen, sich mit der Bundesregierung auseinander zu setzen.
Sie hatten seinerzeit das überzogene Angebot der Bundesregierung einfach nur bedauernd entgegengenommen und meinten, dass man dies „einfach so hinnehmen müsste“.
Es sind jetzt auf den Monat genau 4 Jahre her, als Sie Herr Barth, in der Plenardebatte am 22.2.2007 verkündeten, dass es Ihnen nicht sinnvoll erscheint, die Verhandlungen mit der BVVG fortzusetzen und dass der Erwerb der Flächen im Sinne unseres damaligen Antrages nicht weiter verfolgt werden sollte. Sie plädierten dafür- wie die CDU und FDP - unseren Antrag für erledigt zu erklären.
So ist wieder Zeit verstrichen, bis wir dann erneut einen Anlauf in dieser Angelegenheit unternommen haben.
Die unheilvolle Verwertungs- bzw. Privatisierungspraxis der BVVG hat uns erneut herausgefordert, über das Schicksal der BVVG-Flächen nachzudenken.
Während die Koalitionsfraktionen und auch die FDP ausschließlich über die Kaufoption mit der Bundesregierung verhandeln wollen, meinen wir, dass ersten schon bei konsequenter Anwendung des Grundstücksverkehrsgesetzes es möglich wäre, der Verwertungspraxis der BVVG Einhalt zu gebieten und einen Kapitalabfluss an nicht landwirtschaftliche Käufer zu verhindern und dass – zweitens - eine Übernahme der Flächen nicht zwangsläufig nur über eine Kaufensoption erfolgen sollte.
Wir meinen, dass das möglich sein müsste, wenn die Politik es nur will! Hier sollte die Landesregierung die Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Bundesländern suchen und sich gemeinsam gegenüber der Bundesregierung stark machen.
Nach erneuten 2-jährigen Verhandlungen mit der Bundesregierung muss endliche ein Resultat erreicht werden.
Bisher haben sich für die ortsansässigen Landwirte die Teilhabemöglichkeiten am Flächenerwerb immer mehr verschlechtert. Der begünstigte Flächenerwerb ist für landwirtschaftliche Unternehmen seit dem 1. 1. 2010 nicht mehr möglich.
Andererseits hat aber der Bund gesetzlich geregelt, dass die noch vorhandenen über 400 000 ha der BVVG (bundesweit), zu günstigen Optionen von den Alteigentümern und deren Erben erworben werden können.
Dabei spielt es neuerdings keine Rolle, ob die Erwerber die Flächen künftig selbst bewirtschaften oder nur als Kapitalanlage nutzen wollen.
Es ist schon bemerkenswert, wie hier die Interessen der Alteigentümer bedient werden. Ihnen wird ein Flächenkauf auf der Grundlage des ermittelten Durchschnittspreises von 2004 ermöglicht, der natürlich deutlich unter dem heutigen liegt. Manche waren so naiv und glaubten, der Verkaufsstopp von vor zwei Jahren sollte dazu dienen, die Verkaufspraxis der BVVG auf den Prüfstand zu stellen. Dabei ging es nur darum, genügend Fläche für die Alteigentümer vorrätig zu haben. Darüber hinaus wurde in unserem Land zwischen BVVG und der Landesregierung vereinbart, dass Agrarunternehmen maximal nur 100 ha erwerben können, und auch nur ein Drittel ihrer verbleibenden Fläche langfristig für neun Jahre noch pachten können. Zwei Drittel ihrer verbleibenden Fläche werden damit in 3 bzw. 6 Jahren auf dem Markt frei veräußert.
Anrede,
diese Regelung ist unter den neuen Bundesländern ein Alleingang unserer Landesregierung auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der BVVG, den Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition ausdrücklich unterstützen.
Herr Ministerpräsident Böhmer, im Sommer 2010 haben Sie sich sehr medienwirksam kritisch über die Preis- und Bodenpolitik der BVVG geäußert und wollten sich für Veränderungen in die Riemen legen.
Angesichts der Tatsache, dass die Praxis der BVVG mit der Landesregierung abgestimmt und von der Regierungskoalition mitgetragen worden war, ist dass nicht nur sehr merkwürdig, sondern heißt auch, dass in den nächsten Jahren der größte Teil der verbleibenden 70.000 ha in Sachsen-Anhalt durch die BVVG auf dem freien Markt veräußert werden sollen.
Mit dieser Politik werden die landwirtschaftlichen Unternehmen vor allem der Tierproduktion in die Zwangslage gebracht, Arbeitsplätze abbauen zu müssen und der Verlust an Wertschöpfung im ländlichen Raum ist vorprogrammiert.
Eine letzte Bemerkung zur Beschlussempfehlung: Es ist augenscheinlich, dass die BVVG zur Zeit alles daran setzt, den Bodenpreis weiter in die Höhe zu treiben. Sollte der Bund einlenken und bereit sein mit dem Land eine Vereinbarung zur Übernahme der Flächen abzuschließen, kann aus unserer Sicht dies nur auf der Grundlage der Preisentwicklung von 2004 möglich sein. So wie es für die Alteigentümer und deren Erben gesetzlich geregelt ist.
Wir möchten es unserem künftigen Finanzminister nicht zumuten, die Differenz zwischen dem Kauf der Flächen zu den heutigen Preisen und dem Verkauf von Flächen an Alteigentümer zu den Niedrigpreisen von 2004 tragen zu müssen.
Unter diesem Gesichtspunkt beantrage ich namens meiner Fraktion, dass die vorliegende Beschlussempfehlung (Drs. 5/3069)
im Punkt 2 durch folgenden Satz ergänzt wird:
„In Umsetzung einer etwaigen Kaufoption wird mit der Bundesregierung auf der Grundlage des durchschnittlichen Bodenpreises von 2004 verhandelt.“
Anderenfalls können wir dieser Beschlussempfehlung nicht zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.