Mit einer im Dezember 2010 vollzogenen Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes haben Alteigentümer ohne Landwirtschaft jetzt die Möglichkeit, Flächen begünstigt für einen Vorzugspreis zu kaufen.
Für die Berechnung des Kaufpreises soll der Verkehrswert vom 1. Januar 2004 zugrunde liegen. Unter Beachtung dessen, dass die Bodenpreise sich in vielen Regionen mehr als verdoppelt haben, ist dies ein vorzügliches Angebot. Dieses Paket wurde schon am 26. Oktober 2009 mit der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP geschnürt.
Darin wurde vereinbart, dass die Verwertung der Flächen der BVVG unter Berücksichtigung einer Verbesserung beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer künftig erfolgen soll.
Vor diesem Hintergrund hat DIE LINKE mit einem entsprechenden Antrag noch Ende 2009 die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat gegen eine Änderung des Flächenerwerbsgesetzes einzusetzen.
Besonders zu beachten ist, dass mit der veränderten Gesetzgebung ausdrücklich auch Nichtlandwirte, wenn sie Alteigentümer oder Erben bis 4. Grades sind, Anspruch auf diesen Vorzugserwerb haben.
Das alles läuft nicht nur auf eine systematische Unterwanderung der Ergebnisse der Bodenreform hinaus, die - wie bekannt - mit dem Einigungsvertrag unmissverständlich festgeschrieben wurden, sondern ist zugleich auch eine Ungerechtigkeit gegenüber den hiesigen, ortsansässigen Landwirten, die an diesem Vorzugsangebot nicht teilhaben können.
Immer mehr Nichtlandwirte und nicht ortsansässige Personen können Flächen aufkaufen. Durch teure Verpachtungen fließt damit noch mehr Kapital aus der Landwirtschaft ab und dem ländlichen Raum geht Wertschöpfung verloren. In Sachsen-Anhalt sind es noch ca. 70.000 ha, die durch die BVVG so veräußert werden sollen.
Darüber hinaus wurde in Sachsen-Anhalt zwischen der BVVG und der Landesregierung vereinbart, dass Agrarunternehmen maximal noch 100 ha Ackerland erwerben können. Langfristige Verpachtung, für 9 Jahre, ist nur noch für ein Drittel ihrer zurzeit gepachteten Fläche möglich. Somit werden zwei Drittel ihrer verbleibenden Fläche in 3 bzw. 6 Jahren auf dem Markt frei veräußert. Diese Regelung ist unter den neuen Bundesländern ein Alleingang unserer Landesregierung auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit der BVVG, der von der Regierungskoalition ausdrücklich unterstützt wird.
Mit dieser Verfahrensweise werden landwirtschaftliche Unternehmen, vor allem der Tierproduktion in eine Zwangslage gebracht, Arbeitsplätze abbauen zu müssen. Dadurch ist ein zusätzlicher Verlust an Wertschöpfung im ländlichen Raum vorprogrammiert.
DIE LINKE hat im Landtag von Sachsen-Anhalt sowie auch auf Bundesebene mehrfach Initiativen gegen diese Praxis ergriffen. Sie fordert zur Eindämmung von Bodenspekulationen eine strenge Regulierung der Landkäufe und die Verkaufspraxis der BVVG zu überprüfen und zu verändern. Um die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe nicht zu gefährden, sind langfristige Verpachtungen wieder zu ermöglichen. Darüber hinaus erwarten wir von der Landesregierung, dass bei den Verhandlungen die Flächen der BVVG zu erwerben auch die Absicht des Bundes, den Flächenerwerb für Alteigentümer auf der Basis des Preises von 2004 zu ermöglichen, mit im Verhandlungspaket aufgenommen wird. Es muss verhindert werden, dasss das Land im Nachhinein durch die vom Bund beschlossenen Steuergeschenke an die Alteigentümer enorm belastet wird.